{"id":4753,"date":"2023-10-20T10:01:08","date_gmt":"2023-10-20T08:01:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mmr-media.de\/media\/?page_id=4753"},"modified":"2024-08-23T12:16:27","modified_gmt":"2024-08-23T10:16:27","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mmr-media.de\/media\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row el_class=&#8220;subpage-projekt mmr-fullpage job-subpage page-team&#8220; el_id=&#8220;project-subpage&#8220;][vc_column]<style scoped><\/style><div  class=\"home_section_1 scroll_section mml-100 mmr-fullpage\"  data-bg-color=\"#2a4f83\" style='' data-scroll=\"overflow\"><div class=\"section_inner_1\" style=\"height:100%;\"><div class=\"container\"><div class=\"row\">[vc_raw_html]JTNDZGl2JTIwY2xhc3MlM0QlMjJzbGlkZS1uYXYlMjIlM0UlMEElM0NhJTIwaHJlZiUzRCUyMiUyRm1lZGlhJTJGJTIyJTIwc3R5bGUlM0QlMjJ0ZXh0LWFsaWduJTNBJTIwbGVmdCUzQiUyMiUzRSUwQSUzQ2klMjBjbGFzcyUzRCUyMmZhJTIwZmEtYW5nbGUtbGVmdCUyMiUzRSUzQyUyRmklM0UlMEElM0MlMkZhJTNFJTBBJTNDJTJGZGl2JTNF[\/vc_raw_html][vc_column_text el_class=&#8220;mmr-white ml-100 big&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1697788700311{margin-top: 100px !important;}&#8220;]<\/p>\n<h1 style=\"text-align: left;\">AGB<\/h1>\n<p>[\/vc_column_text][vc_row_inner el_class=&#8220;job-description ml-100 mmr-white legal_text_wrap&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1624814622694{margin-top: 20px !important;margin-bottom: 50px !important;}&#8220;][vc_column_inner css=&#8220;.vc_custom_1618477677083{padding-left: 10px !important;}&#8220;][vc_column_text]<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der MMR Media GmbH f\u00fcr den Vertrieb von Werbemitteln <\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Gegenstand der AGB, Vertragspartner<\/strong>\n<ul>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die Ver\u00f6ffentlichung und Ausstrahlung von Werbung (im Folgenden \u201eWerbemittel\u201c genannt) auf Werbetr\u00e4gern der MMR Media GmbH gegen Entgelt. Vertragspartner ist die MMR Media GmbH, Zollstockg\u00fcrtel 65, 50960 K\u00f6ln (im Folgenden: \u201eMMR\u201c) und der Werbekunde bzw. eine vom Werbekunden beauftragte Agentur\/Werbemittlerin (Werbekunde und vom Werbekunden beauftragte Agentur\/Werbemittlerin im Folgenden soweit nicht ausdr\u00fccklich differenziert \u201eAuftraggeber\u201c oder \u201eKunde\u201c genannt).<\/li>\n<li>Leistungen der MMR Media GmbH (\u201eMMR\u201c) erfolgen ausschlie\u00dflich zu den nachfolgenden Bedingungen (\u201eAGB\u201c).<\/li>\n<li>Ein Schweigen der MMR auf anderslautende Bestimmungen des Auftraggebers ist nicht als Einverst\u00e4ndnis mit dessen Bedingungen anzusehen; deren Geltung wird widersprochen. Jede Abweichung von den AGB der MMR Media GmbH gilt als Ablehnung des Auftrags, eine dennoch \u2013 auch unter Vorbehalt \u2013 erfolgte Entgegennahme einer Leistung als Einverst\u00e4ndnis mit den AGB der MMR.<\/li>\n<li>Von diesen AGB abweichende Bestimmungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Vertragsschluss<\/strong>\n<ul>\n<li>Der Vertrag \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung von Werbemitteln auf Werbetr\u00e4gern zwischen dem Auftraggeber und der MMR Media GmbH (im Folgenden: \u201eWerbevertrag\u201c) kommt infolge des unverbindlichen und freibleibenden Angebotes der MMR Media GmbH aufgrund einer Buchungsanfrage (Auftragsangebot) des Auftraggebers und deren ausdr\u00fccklichen Auftragsannahme (E-Mail ausreichend) durch MMR zustande.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Auftragsangebote f\u00fcr Werbepl\u00e4tze auf Werbetr\u00e4gern, die von MMR in der Pr\u00e4sentation angezeigt werden, sind ebenfalls freibleibend und stellen lediglich unverbindliche Angebote dar.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber hat in der Buchungsanfrage die zu bewerbende Produktgruppe anzugeben.<\/li>\n<li>Ist der Auftraggeber eine Agentur\/Werbemittlerin, so ist in der Buchungsanfrage zudem der Name des Werbekunden zu nennen. Die Agentur\/Werbemittlerin tritt ihre Anspr\u00fcche gegen den Werbekunden aus dem mit diesem abgeschlossenen Vertrag mit Abschluss des vorliegenden Werbevertrages an die MMR Media GmbH ab, soweit die Anspr\u00fcche Gegenstand dieses Werbevertrages sind. Die MMR Media GmbH nimmt die Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Die MMR Media GmbH ist berechtigt, die Abtretung dem Werbekunden gegen\u00fcber offen zu legen, sofern die Agentur\/Werbemittlerin mit der ihr obliegenden Zahlungsverpflichtung in Verzug ger\u00e4t.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Laufzeit<\/strong>\n<ul>\n<li>Der Werbevertrag endet mit dem Ablauf der im Angebot der MMR Media GmbH genannten Ausstrahlungszeit automatisch, ohne dass es einer K\u00fcndigung bedarf.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Werbemittel<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Werbeinhalte bzw. Werbespots (\u201eWerbemittel\u201c) sind vom Kunden im vorgegebenen Format und der vorgegebenen Qualit\u00e4t zu liefern. Die Kosten f\u00fcr die Produktion des Werbemittels tr\u00e4gt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat MMR die Werbemittel verbindlich zur vertragsgem\u00e4\u00dfen \u00f6ffentlichen Wiedergabe zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Formatanforderungen inklusive Template, werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Die MMR \u00fcbermittelten Werbemittel werden erst Vertragsinhalt, wenn diese von MMR nach unverbindlicher Pr\u00fcfung freigegeben wurden. Sie gelten als freigegeben, wenn MMR nicht innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt die Freigabe verweigert oder einer Nutzung widerspricht. Eine \u00c4nderung der Werbemittel bedarf der ausdr\u00fccklichen Genehmigung durch MMR. Motivwechsel w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit bed\u00fcrfen einer gesonderten Beauftragung und\/oder ausdr\u00fccklichen Erg\u00e4nzung des Vertrages, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.<\/li>\n<li>Die Anlieferung und\/oder Online-Bereitstellung und Freigabe durch MMR des Werbemittels hat sp\u00e4testens 3 Werktage vor Startdatum zu erfolgen. Kann die MMR Media GmbH den Auftrag nicht oder nicht fristgem\u00e4\u00df durchf\u00fchren, weil das Werbemittel nicht oder versp\u00e4tet oder nicht in dem erforderlichen Format oder der erforderlichen Anzahl geliefert worden ist, so entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, wobei sich die MMR Media GmbH ersparte Aufwendungen anrechnen l\u00e4sst.<\/li>\n<li>Stellt der Auftraggeber das Werbemittel noch vor Ablauf der vereinbarten Werbekampagne zur Verf\u00fcgung, wird sich die MMR Media GmbH um deren Schaltung, ggf. f\u00fcr einen verk\u00fcrzten Zeitraum, bem\u00fchen, ohne dass hierauf ein Anspruch des Auftraggebers besteht. Im Falle der Durchf\u00fchrung ist der Auftraggeber der MMR Media GmbH zur Zahlung des durch die versp\u00e4tete oder nicht formatgem\u00e4\u00dfe oder zu geringe Anlieferung entstandenen Sonderaufwandes verpflichtet. Lehnt der Auftraggeber die Durchf\u00fchrung gegen Zahlung des Sonderaufwandes ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung verpflichtet. Die MMR Media GmbH erhebt als Sonderaufwand eine Pauschalgeb\u00fchr in H\u00f6he von 5% vom Bruttoauftragswert. Der Bruttoauftragswert wird in diesem Zusammenhang definiert als der Wert vor der Gew\u00e4hrung von Rabatten. F\u00fcr erforderliche Anpassungen des Werbematerials erhebt die MMR Media GmbH zudem Zusatzkosten in H\u00f6he von EUR 150,00 zzgl. MwSt. pro Stunde. Die MMR Media GmbH wird dem Auftraggeber den kalkulierten Sonderaufwand zur Zustimmung mitteilen.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherheitskopien der an MMR \u00fcbermittelten Werbemittel herzustellen. Werbemittel, die MMR elektronisch \u00fcbermittelt wurden (Upload, E-Mail, etc.) werden von MMR auf Anfordern des Kunden oder nach freiem Ermessen von MMR nach Erf\u00fcllung des Auftrages gel\u00f6scht. Wurden die Werbemittel MMR auf einem Medientr\u00e4ger \u00fcberlassen, sendet MMR Media GmbH die \u00fcbermittelten und genehmigten Werbemittel auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an diesen zur\u00fcck, sofern der Auftraggeber MMR hierzu noch vor Beginn der Ausstrahlung schriftlich (E-Mail ausreichend) aufgefordert hat. Andernfalls ist die MMR Media GmbH berechtigt, die Werbemittel nebst Medientr\u00e4ger drei Monate nach erfolgter Ausstrahlung zu vernichten.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong>Nutzungsrechte<\/strong>\n<ul>\n<li>Der Auftraggeber r\u00e4umt MMR mit Abschluss des Vertrages s\u00e4mtliche f\u00fcr die vertragsgegenst\u00e4ndliche Ausstrahlung und Wiedergabe der Werbemittel erforderlichen urheberrechtlichen, markenrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte, insbesondere die Rechte zur Vervielf\u00e4ltigung, \u00f6ffentlichen Wiedergabe, Vorf\u00fchrung und Archivierung an den \u00fcbermittelten Inhalten ein. Der Auftraggeber garantiert, dass er \u00fcber die vorgenannten Rechte verf\u00fcgt und zu deren vertragsgem\u00e4\u00dfer Nutzung, \u00dcbertragung und \u00dcbermittlung frei von Rechten Dritter berechtigt ist. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch f\u00fcr Werbemittel, die die MMR Media GmbH auf Wunsch des Auftraggebers entwirft oder gestaltet, soweit die MMR Media GmbH nach den Vorgaben des Auftraggebers gehandelt hat.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber r\u00e4umt der MMR Media GmbH ferner das Recht ein, die gelieferten Werbemittel f\u00fcr eigene Werbezwecke, insbesondere im Rahmen der Berichterstattung \u00fcber das Media- Angebot der MMR Media GmbH, unentgeltlich zu nutzen. Die MMR Media GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong>Inhalte der Werbemittel\/Wettbewerbsschutz<\/strong>\n<ul>\n<li>Der Auftraggeber garantiert, dass die Werbemittel und die gelieferten Vorlagen weder jugendgef\u00e4hrdend noch diskriminierend sind und auch gegen keine Werbeverbote oder sonstigen gesetzlichen Verbote oder beh\u00f6rdliche Anordnungen und Genehmigungen versto\u00dfen. Werbemittel, die gegen diese Bestimmungen versto\u00dfen, werden vom Auftragnehmer abgewiesen bzw. nicht ausgestrahlt.<\/li>\n<li>Die Art der Ausspielung (Standbild, Cinemagramm, Animation, Video) ist standortabh\u00e4ngig und an gesetzliche Genehmigungen gebunden und kann sich auch w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit ver\u00e4ndern. Sollten sich entsprechende Genehmigungen w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit \u00e4ndern, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Art der Ausspielung f\u00fcr MMR unentgeltlich anzupassen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich die Verpflichtung der MMR zur \u00f6ffentlichen Wiedergabe der Werbeinhalte auf einem Werbetr\u00e4ger am jeweiligen Standort. Befinden sich an einem Standort mehrere Werbetr\u00e4ger, ist MMR vorbehaltlich anderer Vereinbarung nach freiem Ermessen zur Auswahl und zum Wechsel der Werbetr\u00e4ger zur Ausspielung der Werbeinhalte befugt.<\/li>\n<li>Die MMR Media GmbH sichert den Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers nicht zu. Die MMR Media GmbH wird aber nach M\u00f6glichkeit Werbung von Wettbewerbern nicht unmittelbar aufeinanderfolgend platzieren oder ausstrahlen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong>Vertragsst\u00f6rungen<\/strong>\n<ul>\n<li>Der Auftraggeber kann bis 90 Tage vor Schaltungsbeginn durch schriftliche Erkl\u00e4rung von dem Vertrag zur\u00fccktreten. Bei einem R\u00fccktritt von weniger als 90 Tagen vor Schaltungsbeginn ist die MMR Media GmbH berechtigt eine pauschale Entsch\u00e4digung zu verlangen. Diese Entsch\u00e4digung betr\u00e4gt bei einem R\u00fccktritt bis 60 Tage vor Schaltungsbeginn 50%, bei einem R\u00fccktritt bis 30 Tage vor Schaltungsbeginn 80%, und danach 100% der gebuchten Brutto- Medialeistung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten. Der Entsch\u00e4digungsbetrag erm\u00e4\u00dfigt sich dann entsprechend. Zus\u00e4tzlich hat der Kunde die zum Zeitpunkt des R\u00fccktritts bereits angefallenen Kosten (z.B. Produktionskosten) der MMR Media GmbH zu erstatten.<\/li>\n<li>Die MMR Media GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Termin zur Schaltung des Werbemittels um eine angemessene Frist zu verschieben, sofern technische, betriebliche oder vertriebliche Gr\u00fcnde in der Sph\u00e4re von MMR eine Verschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird die MMR Media GmbH den Auftraggeber unverz\u00fcglich \u00fcber die Verz\u00f6gerung informieren und ihm den voraussichtlichen Termin der Schaltung nennen. Der Werbevertrag verl\u00e4ngert sich um den ausgefallenen Zeitraum, ohne dass es diesbez\u00fcglich einer weiteren Vereinbarung bedarf.<\/li>\n<li>Vertragsgegenst\u00e4ndliche Leistungspflicht ist eine 95-prozentige Verf\u00fcgbarkeit der gebuchten Sendezeit, gerechnet auf die Gesamtdauer der Werbeleistung. Dar\u00fcber hinaus gehende Ausfallzeiten werden von der MMR Media GmbH nachgeleistet, soweit die MMR Media GmbH diese zu vertreten hat.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong>Haftung<\/strong>\n<ul>\n<li>MMR haftet nicht f\u00fcr technische St\u00f6rungen im Verantwortungsbereich Dritter oder Handlungen von Dritten. Bei technischen St\u00f6rungen der Wiedergabe liegt ein Mangel nur vor, wenn dieser von MMR zu vertreten ist und die Wiedergabe im auftragsgegenst\u00e4ndlichen Zeitraum f\u00fcr mehr als 90% eingeschr\u00e4nkt ist. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit der MMR Media GmbH. Eine Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit der MMR Media GmbH ist ausgeschlossen. Diese Einschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Gegen\u00fcber Kaufleuten ist die Haftung f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen von MMR. Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Anspr\u00fcchen des Auftraggebers aus Produkthaftung oder bei von MMR zurechenbar verursachten Personensch\u00e4den. Eine Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, insbesondere entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\">Die Gew\u00e4hrleistung ist zun\u00e4chst auf Beseitigung des Mangels durch Nachholung der Wiedergabe beschr\u00e4nkt. Sollte die Beseitigung nicht erfolgen, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fccktritt vom Vertrag w\u00e4hlen, soweit es sich nicht nur um einen geringf\u00fcgigen Mangel handelt.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">Im Falle des R\u00fccktritts vom Vertrag steht dem Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Schadensersatz ist begrenzt auf die H\u00f6he der vereinbarten Verg\u00fctung pro rata, soweit MMR den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">Gew\u00e4hrleistungsrechte des Auftraggebers verj\u00e4hren in 12 Monaten ab Vorliegen eines Mangels.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen beschr\u00e4nkt sich die Haftung von MMR auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegen\u00fcber Unternehmern haftet MMR bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.<\/li>\n<li>Die MMR Media GmbH ist berechtigt, von der vereinbarten Ausstrahlung der vom Auftraggeber gelieferten Werbemittel abzusehen, sofern technische Gr\u00fcnde, h\u00f6here Gewalt, Streik, beh\u00f6rdliche Anordnungen oder sonstige Umst\u00e4nde der Ausstrahlung entgegenstehen, die MMR nicht zu vertreten hat. In den vorgenannten F\u00e4llen stehen dem Auftraggeber keine Anspr\u00fcche gegen die MMR Media GmbH zu.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber stellt die MMR Media GmbH von allen Anspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern frei; dies betrifft insbesondere Anspr\u00fcche wegen der Verletzung von Nutzungsrechten. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Auftraggeber der MMR Media GmbH unverz\u00fcglich, wahrheitsgem\u00e4\u00df und vollst\u00e4ndig alle Informationen zur Verf\u00fcgung, die f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Anspr\u00fcche und Verteidigung erforderlich sind. Unbeschadet etwaiger weitergehender Schadensersatzanspr\u00fcche erstattet der Auftraggeber der MMR Media GmbH die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehenden angemessenen Aufwendungen und Kosten. Dies gilt insbesondere im Falle einer erforderlichen Rechtsverteidigung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong>Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong>\n<ul>\n<li>Verg\u00fctung und Nebenkosten sind grunds\u00e4tzlich Nettopreise zuz\u00fcglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. In den Preisen nicht enthalten sind ggf. anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Verg\u00fctungen, soweit diese in Ansehung der Werbeinhalte an Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind. Sollte der Auftrag wegen technischer, rechtlicher oder sonstiger Gr\u00fcnde nicht in vollem Umfange zur Ausf\u00fchrung gelangen, wird pro rata temporis abgerechnet.<\/li>\n<li>Die Rechnungsstellung erfolgt entweder durch MMR oder durch die screenery GmbH, Gentzstra\u00dfe 4, 80796 M\u00fcnchen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt diese mit der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/li>\n<li>Der Rechnungsbetrag ist mittels \u00dcberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er ist zwecks Planung und Disposition unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig und muss sp\u00e4testens am siebten Tag nach Rechnungsdatum gutgeschrieben sein. Abweichende Bestimmungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>MMR Media GmbH &amp; screenery GmbH behalten sich vor, Rechnungen elektronisch an den Auftraggeber zu versenden.<\/li>\n<li>Ein Auftraggeber hat die Verg\u00fctung rechtzeitig und vollst\u00e4ndig zu zahlen (Zahlungseingang), bevor die Werbeschaltung durchgef\u00fchrt wird (Vorauszahlung).<\/li>\n<li>Bei begr\u00fcndeten Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers ist die MMR Media GmbH berechtigt, die Durchf\u00fchrung weiterer Werbeschaltungen \u2013 auch w\u00e4hrend der Laufzeit des Werbevertrages \u2013 ohne R\u00fccksicht auf ein urspr\u00fcnglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbetr\u00e4ge abh\u00e4ngig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Anspr\u00fcche gegen die MMR Media GmbH entstehen.<\/li>\n<li>Sofern von der MMR Media GmbH auf einen Rechnungsbetrag Skonto gew\u00e4hrt wird, so gilt dies nicht f\u00fcr solche Betr\u00e4ge, die sich nicht auf die Medialeistung beziehen, sondern zus\u00e4tzlich im Rahmen einer Werbekampagne entstehen k\u00f6nnen (z. B. technische Kosten, Produktionskosten, grafische Dienstliestungen etc.). Diese Betr\u00e4ge sind ohne Abzug von Skonto zahlbar.<\/li>\n<li>Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes nur wegen Gegenanspr\u00fcchen aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis zu.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong>Sonstiges<\/strong>\n<ul>\n<li>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der getroffenen Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch f\u00fcr eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.<\/li>\n<li>M\u00fcndliche Nebenabreden haben keine G\u00fcltigkeit.<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort ist K\u00f6ln, der Sitz der MMR.<\/li>\n<li>Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.<\/li>\n<li>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Werbebuchung insgesamt ist \u2013 soweit nicht zwingende Bestimmungen entgegenstehen \u2013 K\u00f6ln.<\/li>\n<li>Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung m\u00f6glichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei L\u00fccken in den AGB.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>K\u00f6ln, im August 2024<\/strong><\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner]<\/div><\/div><\/div><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row el_class=&#8220;subpage-projekt mmr-fullpage job-subpage page-team&#8220; el_id=&#8220;project-subpage&#8220;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"subpages-template.php","meta":{"_vp_format_video_url":"","_vp_image_focal_point":[],"footnotes":""},"class_list":["post-4753","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v24.2 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGB - MMR Media<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.mmr-media.de\/media\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - MMR Media\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"[vc_row el_class=&#8220;subpage-projekt mmr-fullpage job-subpage page-team&#8220; 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